Denkmalgeschützte Objekte nach §7i Abs.1 oder Immobilien in Sanierungsgebieten
nach §7h Abs.1 bieten in puncto „Steuervorteil“ den größten Nutzen.
Durch eine hohe Abschreibung über einen kurzen Zeitraum von nur 12 Jahren kann der
Investor bis zu 90% der Kosten absetzen. Das führt zu einer hohen jährlichen
Steuererstattung. In der Nachsteuerbetrachtung ist die sich daraus ergebene Rendite nur
schwer zu schlagen.
Bei guten Anbietern erfolgt eine Kernsanierung der Immobilie auf höchstem Niveau. Die
Objekte sind häufig in sehr guten innerstädtischen Lagen zu finden und sind nach der
Sanierung wirkliche „Perlen“. Ähnlich wie im Neubau schlägt sich auch hier der Aufwand
im Kaufpreis nieder. Dieser liegt deutlich über dem der klassischen Bestandsimmobilie
und ist vergleichbar oder sogar höher als der von Neubauten. Gute Wohnungen in
diesem Segment fangen bei 140.000 € an.
Bei einer festen hohen persönlichen Steuerbelastung kann diese Immobilienvariante eine
gute Wahl darstellen.
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